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Neue Wallbox-Förderung: KfW 442: Solarstrom für Elektroautos

Es ist soweit! Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr startet zum 26.9.2023 ein neues Förderprogramm für Ladestationen, PV-Anlagen und Solarstromspeicher.


Du benötigst ein individuelles Angebot für deine KfW 442 Förderung? Schicke uns bitte hierfür eine kurze E-Mail an info@daheimladen.de mit dem Betreff KfW442, deinem vollständigen Namen und Anschrift, wie auch deiner DaheimLaden Wunsch-Wallbox. Unser Kundenteam wird schnellstmöglichst für den Förderantrag dein individuelles Angebot erstellen.


Bitte beachte, dass für eine reibungslose Auszahlung der Förderung dein Name im Angebot und deine Adresse zu 100% zu deine Details bei der KfW passen.

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos mit DaheimLader Wallboxen

Umgesetzt wird das neue Förderprogramm über die KfW Förderbank unter der Förderprogrammbezeichnung „442 Solarstrom für Elektroautos“.


Der DaheimLader Touch und der DaheimLader Smart sind sowohl in der 11 kW, wie auch der 22 kW Variante, vollständig förderfähig und befinden sich auf der KfW Liste der geförderten Ladestationen. Alle DaheimLader unterstützen das zielgerichtete PV-Laden unabhängig vom Wechselrichter und Batteriespeicher.


In dem folgenden Artikel finden Sie von uns eine kurze Zusammenfassung des Förderprogramms, sowie unserer Ergänzungen und Erklärungen zu den Anforderungen der geförderten Ladestationen:


Die offizielle Zusammenfassung, wie auch detaillierten Beschreibungen finden Sie stets auf der Homepage der KfW Bank: KfW 442 Solarstrom für Elektroautos


Zusammenfassung: KfW 442 Solarstrom für Elektroautos


Förderberechtigt sind Privatkunden, die ein fabrikneues Gesamtpaket bestehend PV-Anlage, Solarstromspeicher und Wallbox erwerben und durch einen Fachbetrieb anschließen lassen. Ebenso muss der Privatkunde ein eigenes Elektrofahrzeug besitzen oder bereits bestellt haben. Plug-In Hybrid Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso muss sich das Fahrzeug in Privatbesitz oder einem Privat-Leasing befinden. Nutzer von Firmenfahrzeugen oder E-Auto Abo-Modellen sind nicht förderfähig.


Wallbox Förderung - Was wird gefördert?


Der Zuschuss wird nur für Bestandsimmobilien gewährt, welche vom Eigentümer selbst genutzt werden. Damit sind Neubauten vor dem Einzug, ausschließlich vermietete Objekte, Ferienhäuser, wie auch Eigentumswohnungen nicht förderfähig.


Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss im Detail das folgende Gesamtpaket komplett (fabrik-)neu gekauft werden:

  • Ladestation / Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung

  • PV-Anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung

  • Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität

  • Energiemanagement-System zur zielgerichteten Nutzung der PV-Energie

Bei der Förderung werden nicht nur die Hardware-Komponenten, sondern auch die Installation, der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten gefördert. Alle Komponenten können einzeln beschafft werden. Eine Gesamtrechnung ist nicht Voraussetzung für die Förderfähigkeit.


Wichtig ist, dass ein Installationsunternehmen, welches in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung), die Installation & Inbetriebnahme der elektrischen Komponenten übernimmt.


Welche Förderung erhalte ich?


Die Förderung wird durch die KfW Bank nach Umsetzung der Installation als Förderzuschuss ausbezahlt.


Der Zuschuss setzt sich aus den folgenden Förderelementen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal

  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro

  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­bare Speicher­Kapazität, maximal 3.000 Euro

Bi-direktionale Ladestationen erhalten einen zusätzlichen pauschalen Förderbonus in Höhe von 600,00 €.


Maximal kann von der KfW Bank ein Zuschuss in Höhe von 10.200 Euro gewährt werden. Ohne bi-direktionale Ladefähigkeit der Wallbox beläuft sich der maximale Zuschuss auf 9.600 Euro.


Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, so wird von der KfW Bank keine Förderung gewährt.


Bi-direktionales Laden (Vehical2Home / Vehicle2Grid)


Aktuell sind ausschließlich Fahrzeuge mit Schuko-Adaptern für die Vehicle-to-Load Funktion (Hyundai, Kia, MG4, BYD) einzelner Verbraucher in Deutschland verfügbar. Die Battery Management Systeme der Fahrzeuge sind noch nicht für eine Vehicle-to-Home oder Vehicle-to-Grid Funktionalität freigeschaltet. Ebenso hat keiner der oben genannten Fahrzeug-Hersteller seine Batterie-Garantiebedingungen für die Stromentnahme aus der Fahrzeugbatterie bislang geregelt.


Volkswagen stattet alle aktuellen ID Modelle mit einer DC Schnittstelle für das bi-direktionale Laden aus. Für die Stromentnahme ist hierfür jedoch auch eine DC Wallbox notwendig. Preislich liegt ein Investment für eine DC Wallbox aktuell bei mindestens 5000 €.


Ebenso fehlen für den Anschluss einer bi-direktionalen Wallbox durch den Elektrofachbetrieb die technischen Anschlussbestimmungen der Stromnetzbetreiber (TAB). Aus Haftungsgründen können Elektrofachbetriebe damit aktuell die Installation einer bi-direktionalen Wallbox mit einer Netzkopplung nicht umsetzen.


Ebenso fehlt aktuell eine steuerrechtliche Bewertung des Finanzministeriums zum Umgang mit „portablen Strom“, welcher ins Netz eingespeist wird.


Wir rechnen damit, dass die Grundvoraussetzung für das bi-direktionale Laden erst Ende 2024 / Anfang 2025 geschaffen sind.


Uns ist es wichtig, heute nicht nur einen technischen Standard zu erfüllen (ISO 15118-20:2022), sondern Kunden bei der Umsetzung des bi-direktionalen Ladens auch proaktiv in der Praxis unterstützen zu können.


Aus diesen Gründen finden sich aktuell nicht nur von uns, sondern auch von unseren Marktbegleitern noch keine kaufbare bi-direktional geförderten Wallboxen auf der KfW Förderliste.


KfW 442 Anforderungen an die Ladestation


Sowohl der DaheimLader Touch, wie auch der DaheimLader Smart erfüllt die technischen Anforderungen des KfW 442 Förderprogrammes und befindet sich damit seit dem 21.09.2023 auf der Liste der förderfähigen Wallboxen.


Im Detail müssen Ladestationen, die förderfähig sind, gemäß der Förderrichtlinie die folgenden Anforderungen erfüllen. Für interessierte Kunden möchten wir gerne im Detail die Anforderungen der Förderrichtlinie zusammenfassen und die DaheimLaden Umsetzung erklären.


Zielgerichtetes PV-Laden mit Energiemanagement-System


Anforderung gemäß Förderrichtlinie: Es ist sicher zu stellen, dass die Anlagekonfiguration so ausgestaltetet ist, dass der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom, vorrangig für den Eigenverbrauch und die Beladung des Elektrofahrzeugs genutzt wird. Hierbei soll der Strom aus der Photovoltaikanlage vorrangig und direkt in die Batterie des Elektrofahrzeugs (Traktionsbatterie) geleitet werden. Darüber hinaus zur Verfügung stehender Strom wird nachrangig ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist.


Umsetzung DaheimLaden: Alle DaheimLader Wallboxen sind serienmäßig mit der Funktionalität des PV-Überschussladens ausgestattet. Für das Energiemanagement wird zusätzlich der Powerfox Opti benötigt. Der Powerfox Opti nutzt hierbei der Fähigkeit des SmartMeterGateways des Hauses (digitaler Drehstromzähler mit optischer Schnittstelle) und kann für das zielgerichtete PV-Laden der DaheimLaden Wallboxen den zur Verfügung stehenden PV-Strom (welcher nachrangig ins Netz verkauft werden würde) ermitteln. Die Wallbox-Software übernimmt das zielgerichtete, vorrangige Beladen der Traktionsbatterie des Elektrofahrzeugs.


Kommunikationsschnittstelle über IP-basiertes Protokoll


Anforderungen gemäß Förderrichtlinie: Die Komponenten der KfW 442 Förderung müssen über digitale, bi-direktionale Kommunikationsschnittstellen verfügen und eine sichere Softwareupdatefähigkeit ausweisen. Ebenso muss die Kommunikationsschnittstelle zur Steuerung der Komponenten entweder kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos (WIFI) ausgeprägt sein. Die Kommunikation muss über ein IP-basiertes Protokoll erfolgen.


Umsetzung DaheimLaden: Die DaheimLader Wallboxen kommunizieren ausschließlich übeneue-wallbox-förderung-kfw-442-solarstrom-für-elektroautosr das Netzwerk Modul (LAN oder WLAN) mittels TCP/IP. Die Steuerung kann ebenso mittels IP-basiertem Modbus Protokoll erfolgen. Ebenso werden alle DaheimLader Wallbox regelmäßig mit automatisierten Over-the-Air Software-Updates versorgt.


Anbindung Smart-Meter-Gateway


Anforderungen gemäß Förderrichtlinie: Die Ladestationen müssen eine sichere und interoperable Anbindbarkeit an das Smart-Meter-Gateway gemäß Messstellenbetriebsgesetz ermöglichen. Es ist zulässig die Komponenten mittels steckbarer Komponenten nachzurüsten.


Umsetzung DaheimLaden: Als einer der wenigen Hersteller nutzen wir bereits heute mit dem Powerfox Opti die Daten des Smart-Meter-Gateway (digitalen Drehstromzähler) des Hauses. Wir werden auch zukünftig für weitere Anwendungsszenarien die Informationen des Smart-Meter-Gateways nutzen.


Stand: 26. September 2023, alle Angaben ohne Gewähr


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