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Landesweite Förderprogramme für deine Wallbox

Aktualisiert: 26. Juni 2022

Überblick



Die KfW-Alternative: Landesweite Förderprogramme*


Förderprogramme für DaheimLaden Wallbox

Mit Auslauf der KfW-Förderung 440 "Ladestationen für Elektroautos-Wohngebäude" für Privatpersonen, schauen sich viele Bürger nach alternativen Zuschüssen für ihre Wallbox um.


Auch wenn Förderprogramme auf Landesebene nicht zahlreich aus dem Boden sprießen, so gibt es dennoch aktuell Zuschüsse in Baden-Württemberg und Thüringen, die wir Dir nicht vorenthalten wollen.*


Du bist eine Privatperson/Unternehmensvertreter mit Sitz in Baden-Württemberg oder Mitglied einer Gemeinde/Verband in Thüringen und erfüllst nicht die Förderkriterien der KfW? Dann lohnt sich der Blick auf folgende landesweite Förderprogramme:


Baden-Württemberg*

Für geplante Ladepunkte in Baden-Württemberg gibt es über das Förderprogramm der Landesbank Baden-Württemberg, kurz L-Bank, einen Zuschuss über den "BW-e-Solar-Gutschein". Förderbefähigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften. Als Voraussetzung zur Wallbox-Bezuschussung gilt unter anderem die Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges in Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Beziehen des Ladestroms aus eigener PV-Anlage. Diese muss mindestens 2kW Leistung zum Ladevorgang zusteuern können. Sollte der selbst erzeugte Strom nicht zum Aufladen des Fahrzeugs ausreichen, muss der restliche Ladestrom aus 100% erneuerbaren Energien bezogen werden. Die Fördersumme beträgt 500€ pro Wallbox. Informiere dich hier genauer über das Förderprogramm: BW-e-Solar-Gutschein.


Thüringen*

Über die Thüringer Aufbaubank (TAB) können sich Förderberechtigte über das Programm "E-Mobil Invest" für einen Wallbox-Zuschuss bewerben, sofern auch schon die Anschaffung eines neues Elektrofahrzeugs über dieses Programm gefördert wurde. Förderberechtigt sind hierbei ausschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen. Die Fördersumme für einen nicht öffentlichen Ladepunkt bis 22 kW beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal werden 3.000€ je Ladepunkt bezuschusst. Die Fördersumme wird projektbezogen und in Form von nicht rückzahlbarer Zuschüsse als Anteilsfinanzierung gewährt. Informiere Dich hier genauer über das Förderprogramm: E-Mobil Invest.



*Alle Angaben ohne Gewähr. Inhalte beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.


 


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