Wallbox Förderung 2026: Neue Förderung für Mehrparteienhäuser (WEG)
- DaheimLaden

- 14. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Ab dem 15. April (10:00 Uhr) kannst du die neue Förderung für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen – und sie ist attraktiv: bis zu 2000 € pro Stellplatz werden übernommen.
Die neue Wallbox Förderung 2026 bringt endlich Bewegung in eines der größten Nadelöhre der Elektromobilität: Das Laden im Mehrparteienhaus. Während Einfamilienhäuser schon länger von Programmen wie KfW 440 profitiert haben, startet jetzt eine gezielte Förderung für WEGs und große Wohnbestände.
500 Millionen Euro werden dafür von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Damit können maximal 50.500 Objekte die Förderung erhalten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Was wird gefördert?: Die Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Gefördert wird die Vorverkabelung von Stellplätzen, Ladestationen in Verbindung mit der Vorverkabelung, der Netzanschluss, Lastmanagement und etwaige Baumaßnahmen sowie die technische Ausrüstung.
Wie hoch sind die Förderbeträge?:
Vorverkabelung ohne Ladestation: 1300€ / Stellplatz
Ladeinfrastruktur mit Ladestation: 1500€ / Stellplatz
Ladeinfrastruktur mit BiDi-fähigem Ladepunkt: 2000€ / Stellplatz
Welche Ladeinfrastruktur-Projekte sind förderfähig?:
Mehrparteienhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten, die überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzt werden.
Mindestens 6 Stellplätze müssen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
Mindestens 20% aller Stellplätze müssen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden
Mit der Errichtung der Ladeinfrastruktur darf noch nicht begonnen worden sein.
Welche Voraussetzungen gibt es an die zu errichtende Ladeinfrastruktur?:
Die reine Anschaffung von Ladestationen ohne Vorverkabelung ist nicht förderfähig.
AC und DC Ladestationen mit Ladeleistungen von 11 kW bis 22 kW und Typ 2 oder CCS Ladeanschluss sind förderfähig
Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein und nicht gewerblich genutzt werden
Die Ladestationen müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen
Die Ladestationen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden
Wie erhalte ich die Förderung? Ab dem 15. April 2026, 10:00 Uhr kann die Förderung hier direkt online beantragt werden. Für den Antrag benötigst du zunächst einen Kostenvoranschlag, den du einreichen kannst.
So bekommst du die Förderung
Sofern dein Projekt alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kannst du den Förderantrag online einreichen. Zur Antragstellung benötigst du nur einen Kostenvoranschlag für die Errichtung der Ladeinfrastruktur. Falls du die Förderung für eine WEG einreichen möchtest, kannst du den WEG Beschluss innerhalb von 6 Monaten nachreichen.
Nach Einreichung musst du unbedingt die Bewilligung abwarten. Erst danach vergibst du innerhalb von 9 Monaten verbindlich den Auftrag. Die Maßnahme muss innerhalb von 24 Monaten umgesetzt und abgeschlossen werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen reichst du den Verwendungsnachweis ein und bekommst die entsprechende Fördersumme ausgezahlt.
Für die geförderten Maßnahmen gilt eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren. In dieser Zeit muss die errichtete Ladeinfrastruktur weiterhin alle Förderbedingungen erfüllen.
Anforderung an förderfähige Ladestationen
Erfüllt dein Projekt alle Vorbedingungen, benötigst du im nächsten Schritt für den Förderantrag einen Kostenvoranschlag mit förderfähiger Ladeinfrastruktur.
Die zu errichtende Ladeinfrastruktur darf dabei nicht öffentlich zugänglich sein und nicht gewerblich genutzt werden. Außerdem müssen deine Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Ladestationen müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen, also für die Bewohner des Hauses errichtet werden.
Wenn du deine Stellplätze auch direkt mit Wallboxen ausstatten möchtest müssen diese Ladeleistungen von mindestens 11 kW und maximal 22 kW aufweisen und einen Typ 2 oder CCS Ladeanschluss aufweisen. Förderfähige Ladestationen we
rden auf einer Herstellerliste aufgeführt, die aktuellste Version findest du hier. Alle aktuell im Online Shop erhältlichen DaheimLader Wallboxen sind förderfähig und stehen auf der Liste.
Kostenvoranschlag für den Förderantrag erstellen
Damit du den Förderantrag möglichst schnell stellen kannst, bieten wir dir die Möglichkeit einen unverbindlichen Kostenvoranschlag auf unserer Webseite zu konfigurieren. Diesen senden wir dir innerhalb eines Werktags zu.
Bitte beachte, dass die Kosten für die baulichen Maßnahmen von uns auf Basis umfangreicher Erfahrungswerte geschätzt werden. Wenn du dein Projekt umsetzen möchtest benötigst du für die Ausführung der baulichen Maßnahmen einen Fachbetrieb auf dessen individuelle Kosten wir keinen Einfluss haben. Die New Inergy GmbH führt keinerlei Elektroinstallationen auf der Basis eines Kostenvoranschlags aus.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen zur Wallbox Förderung für Mehrparteienhäuser basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen sowie aktuellen Veröffentlichungen zum Förderprogramm. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Förderbedingungen, Antragsfristen und Förderhöhen können sich jederzeit ändern oder von individuellen Voraussetzungen abhängen. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Angaben und Richtlinien der zuständigen Stellen, insbesondere des Förderportals.
Dieser Artikel stellt keine rechtliche oder fördertechnische Beratung dar. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir, die offiziellen Informationsangebote zu nutzen.





















