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Neue Regelung für Dienstwagen Abrechnung ab 2026

Ab 2026 soll es keine pauschalen Monatsbeträge für das Laden deines Dienstwagens zu

Hause mehr geben. Für die Erstattung der Ladekosten deines Dienstwagens musst du ab nächstem Jahr die geladenen Kilowattstunden genau nachweisen. Was das für dich bedeutet und was darüber hinaus im Schreiben des BMF steht, haben wir für dich in diesem Artikel übersichtlich zusammengestellt:


Inhalt:

wallbox für dienstwagen mit RFID Karte und MID Zähler



Keine Monatspauschalen ab 2026 für Dienstwagenfahrer

Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 11. November 2025 beendet das Bundesministerium der Finanzen die bisherigen pauschalen Monatsbeträge zum Laden von Dienstwagen zu Hause ab 2026. Die bisher gültigen Pauschalen dürfen letztmalig für die Erstattung von Ladekosten verwendet werden, die vor dem 01.01.2026 gezahlt werden.

Nach dem 01.01.2026 musst du die genauen Kilowattstunden, die du geladen hast, nachweisen. Damit endet die bisherige vereinfachte Abrechnungsmöglichkeit für privat getragenen Ladestrom ohne Messung.


So kannst du deinen Dienstwagen ab 2026 kilowattstundengenau abrechnen

Das neue BMF-Schreiben macht klar:

Für den steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG müssen tatsächliche Strommengen nachgewiesen werden, wenn ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen zu Hause lädt und den Strom selbst bezahlt.


Pflicht zur Messung der Ladeenergie

Die geladene Strommenge muss über einen gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler nachgewiesen werden.

Zulässig sind:

  • fest installierte Wallbox-Zähler

  • mobile Zwischenzähler

  • geeignete fahrzeuginterne Messsysteme

Eigenbelege sind nicht erlaubt.


👉 Der DaheimLader Touch PRO erfüllt diese Anforderung bereits ab Werk, da er über einen integrierten MID-Zähler verfügt, der den Ladevorgang abrechnungskonform misst. Mit den mitgelieferten RFID-Karten kannst du auch zwischen mehreren Fahrzeugen unterscheiden.

Per App kannst du dir dann ganz einfach PDF-Ladereports herunterladen.

Damit ist die Wallbox technisch ideal, um Dienstwagenladungen rechtskonform und nachweisbar zu dokumentieren.


Tipp: Du hast eine Flottenkarte von deinem Arbeitgeber zum Laden erhalten? An der DaheimLader Touch PRO Wallbox kannst du auch mit deiner Flottenkarte laden - die Erstattung der Stromkosten passiert dann automatisch - ohne manuelle Abrechnung!





Berechnung des Strompreises

Der Arbeitgeber darf nur die tatsächlichen Kosten ersetzen:

  • Strompreis des privaten Vertrags (kWh-Preis) + anteiliger Grundpreis

  • bei dynamischem Tarif: Monats-Durchschnittspreis (siehe nächstes Kapitel)

  • bei PV-Strom: Strompreis des Reststromvertrags (siehe übernächstes Kapitel)

  • Alternativ: Abrechnung mit der Strompreis-Pauschale. Dafür wird der Gesamtstrompreis privater Haushalte des 1. Halbjahres aus dem Vorjahr, auf volle Cent abgerundet aus der offiziellen Statistik des Statistischen Bundesamts übernommen. (Statistik Code 61243-0001)


Diese Erstattung ist steuerfreier Auslagenersatz – sofern das Fahrzeug ein betriebliches Dienstfahrzeug ist, das auch privat genutzt werden darf.


Dienstwagen Abrechnung mit dynamischen Strompreisen

Das BMF-Schreiben definiert erstmals klare Regeln für die Abrechnung von Dienstwagenladungen bei variablen oder dynamischen Stromtarifen.

Bei dynamischen Stromtarifen darf der Arbeitgeber den durchschnittlichen Monatswert heranziehen – inklusive Grundpreis.

Damit entfällt das komplizierte Nachweisen jeder einzelnen Tarifminute.


👉 Mit dem DaheimLader Touch PRO kannst du immer zum besten Preis an dynamischen Tarifen laden. Die Funktion kannst du ganz einfach in unserer kostenlosen App aktivieren. Deine Wallbox orientiert sich dann automatisch am Börsenstrompreis und lädt dein Auto, wenn der Preis am niedrigsten ist.

So wird Laden zum günstigsten Tarifzeitpunkt automatisch möglich – und dank integriertem Zähler sind die kWh jederzeit sauber dokumentiert.





Dienstwagen Abrechnung mit PV-Anlage

Das BMF-Schreiben enthält außerdem eine wichtige Klarstellung für alle, die ihren Dienstwagen mit Photovoltaikstrom zu Hause laden.


Welche Kosten dürfen angesetzt werden?

Auch bei PV-Strom darf der Arbeitnehmer ganz normal:

  • seinen Haushaltsstromtarif oder

  • den durchschnittlichen Monatswert (bei dynamischem Tarif) oder

  • die Strompreis-Pauschale des statistischen Bundesamtes

als Kostenbasis ansetzen.


Eine komplizierte PV-spezifische Berechnung ist also nicht notwendig.


👉 Der DaheimLader Touch PRO unterstützt PV-optimiertes Laden, sodass Dienstwagenfahrer gezielt Überschussstrom laden können.

Die geladene kWh-Menge wird weiterhin eindeutig über den integrierten Zähler dokumentiert – egal, ob die Energie aus dem Netz oder direkt von der eigenen Solaranlage stammt.




DaheimLaden Onlineshop

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